Die Aktivierungssperre von einem auf Zollauktion ersteigertem iPhone 13 Pro Max entfernen

Wird Apple mein iPhone 13 Pro Max die Aktivierungssperre entfernen lassen? Ich habe alle Unterlagen von Zoll Auktion das ich der neue Besitzer dieses Smartphone bin.

Ohne die Entfernung kann ich das iPhone nicht nutzen. Der Vorbesitzer ist nicht zu finden.



[Betreff vom Moderator bearbeitet]

Originaltitel: Aktivierungssperre entfernen von einem iPhone den ich bei einem Zoll Auktion ersteigert habe. Ich habe alle Unterlagen als neuer rechtmäßiger Besitzer. Wer kann mir da helfen?

iPhone 13, iOS 18

Gepostet am 08. Sept. 2025 16:22

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Gepostet am 10. Sept. 2025 02:15

Was du gerne „hättest“, ist eine Sache. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz, den Apple praktiziert, eine andere.


Es wird hier keine Ausnahme geben.


Diese Tatsache ist allgemein bekannt und wurde hier bereits vielfach diskutiert. Die Information hätte dir also vor der Auktion zur Verfügung gestanden und dich vor einem Fehlkauf bewahrt.


Wie iPhone-Doc dir schon geraten hat: verkaufe es als Ersatzteilspender. Das minimiert den Verlust.

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10. Sept. 2025 02:15 als Antwort auf albert238

Was du gerne „hättest“, ist eine Sache. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz, den Apple praktiziert, eine andere.


Es wird hier keine Ausnahme geben.


Diese Tatsache ist allgemein bekannt und wurde hier bereits vielfach diskutiert. Die Information hätte dir also vor der Auktion zur Verfügung gestanden und dich vor einem Fehlkauf bewahrt.


Wie iPhone-Doc dir schon geraten hat: verkaufe es als Ersatzteilspender. Das minimiert den Verlust.

15. Sept. 2025 08:14 als Antwort auf Netcracker

Netcracker schrieb:

Finde dich damit ab. Das Gerät ist allenfalls als Ersatzteilspender tauglich, sofern es nicht im „Lost/gestohlen“-Modus ist.

Dazu eine Anmerkung, das betrifft folgende Bauteile: Display, Kamera und Akku.

Ein Könner kann das Display trotzdem verwenden. Einen gebrauchten Akku nutzt man eh nicht mehr. Die Kamera kann man noch als Testteil bei fehlerhaften Geräten benutzen. Ein heiles Gehäuse im guten Zustand mit dem restlichen Innenleben ist locker 100€ wert.

16. Sept. 2025 01:07 als Antwort auf Corona0769

Damit keine falschen Hoffnungen entstehen: Apple akzeptiert ausschließlich die Originalrechnung des Erstkäufers von Apple oder einem autorisierten Händler.


Eine Rechnung von einer Zollauktion oder Drittanbietern wird nicht als Nachweis anerkannt, um die Aktivierungssperre entfernen zu lassen.


Apple beschreibt das hier im Detail:

👉 Aktivierungssperre für iPhone - Apple Support (DE)


Damit ist klar: Ohne Mitwirkung des ursprünglichen Besitzers bleibt das Gerät gesperrt.

08. Sept. 2025 16:48 als Antwort auf albert238

Hallo Albert,


wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ein iPhone bei einer Zollauktion ersteigert und bist nun der rechtmäßige Besitzer. Allerdings ist die Aktivierungssperre noch aktiv, und Du möchtest wissen, ob Apple diese für Dich entfernen kann.


Die Aktivierungssperre ist ein fester Bestandteil von „Wo ist?“ und schützt iPhones zuverlässig davor, nach Verlust oder Diebstahl unbefugt genutzt zu werden. Eine neue Einrichtung ist nur möglich, wenn die Apple-ID und das Passwort des ursprünglichen Besitzers eingegeben werden.


Apple schreibt des Weiteren:

Apple wird seine beliebte Aktivierungssperre auch auf iPhone Teile ausweiten, um zu verhindern, dass gestohlene iPhones zerlegt werden, um Einzelteile zu nutzen. Die von Kund:innen und Strafverfolgungsbehörden gewünschte Funktion ist entwickelt worden, um iPhone Diebstahl zu begrenzen, indem sie verhindert, dass ein verlorenes oder gestohlenes iPhone reaktiviert wird. Wenn ein in Reparatur befindliches Gerät erkennt, dass ein unterstütztes Teil von einem anderen Gerät mit aktivierter Aktivierungssperre oder aktiviertem „Verloren“ Modus stammt, werden die Kalibrierungsmöglichkeiten für dieses Teil eingeschränkt.


Apple entfernt die Aktivierungssperre nicht auf Grundlage von Kaufbelegen oder Besitznachweisen – selbst wenn es sich um eine Zollauktion handelt. Nur der Vorbesitzer kann das Gerät über die iCloud-Webseite (icloud.com) oder direkt auf dem iPhone aus seiner Apple-ID abmelden.


Solange dies nicht geschieht, bleibt das iPhone gesperrt und kann praktisch nicht genutzt werden. Apple beschreibt das hier genauer:


👉 Aktivierungssperre für iPhone - Apple Support (DE)

👉 So entfernst du die Aktivierungssperre - Apple Support (DE)


Falls Du wider Erwarten doch noch an die Originalrechnung des Erstkäufers kommst, könntest Du Dich damit direkt an den Apple Support wenden: 0800 6645 451 (DE).


Ich weiß, dass das sicher nicht die Antwort ist, die Du Dir erhofft hast. Gleichzeitig zeigt es, wie konsequent Apple mit der Aktivierungssperre den Schutz der Nutzer:innen sicherstellt.


Liebe Grüße 🌷

15. Sept. 2025 04:40 als Antwort auf albert238

albert238 schrieb:

Ist es möglich durch die IMEI Nummer eventuell den Herkunft beziehungsweise den Verkauf Ort zu erfahren?

Nein, das ist nicht möglich.

Hat da jemand ein gutes Erfahrungen gemacht?

Logischerweise weder gute noch schlechte.


Finde dich damit ab. Das Gerät ist allenfalls als Ersatzteilspender tauglich, sofern es nicht im „Lost/gestohlen“-Modus ist.

09. Sept. 2025 01:23 als Antwort auf albert238

Das ist keine Einzelfall Entscheidung bei Apple sondern der mit der Eigentümer:in vereinbarte Daten- und Diebstahlschutz.

Ich würde mich dann bei Apple beschweren, wenn diese bei meinen Geräten - egal wo sie landen - nicht gewährleistet wäre. Es ist Teil unserer gemeinsame Vertragsbedingungen: Apple und ich, wir sind hier mit dem Kauf und de Installierung der Geräte einen Vertrag eingegangen. Diesen gilt es einzuhalten.

10. Sept. 2025 01:34 als Antwort auf albert238

Vielen herzlichen Dank für Ihre eure Unterstützung und die vielen Informationen über das Thema.


Ich denke in solchen Situationen könnte Apple nicht so querstellen sollen. Wer weiß ob der Vorbesitzer überhaupt noch lebt. Das kann Apple doch sehen ob der bei ICloud angemeldet ist oder irgend welche Aktivitäten gemacht hat. Aus diesem Grund finde ich das Apple die Aktivierungssperre entfernen sollte.

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