Online purchase tax free

Hello,


Last week, I placed an order for an iPhone on the Apple Online Store in Germany, and I picked it up at the Apple Store in Hannover. On the website, I saw information stating that for online orders, after getting the invoice stamped at customs, you can email the stamped invoice to vat.refunds@apple.com, and Apple will issue a full tax refund.


I would like to confirm whether this information is correct. Additionally, is it sufficient to have the invoice validated by customs, or do I also need to obtain and complete any additional forms from Apple?


Thank you.

Gepostet am 23. Nov. 2025 03:49

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 23. Nov. 2025 08:18

Hallo Bilocan,


danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, alles genau zu prüfen und so klar zu formulieren – das erleichtert die Sache enorm.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, möchtest Du die Mehrwertsteuer für Dein in Deutschland gekauftes iPhone zurückbekommen. Dafür reicht es in der Regel, die Originalrechnung beim Zoll abstempeln zu lassen und diese zusammen mit Deinem Ausweis per E-Mail an vat.refunds@apple.com zu schicken.


Apple kann dann die Rückerstattung prüfen und die Steuer direkt zurückzahlen. Wichtig ist nur, dass Du als Ausführer außerhalb der EU nachweist, dass die Ware ausgeführt wird; manchmal verlangt der Zoll zusätzlich eine Ausfuhrbescheinigung. So bist Du auf der sicheren Seite, ohne dass ein dritter Dienstleister eingeschaltet werden muss.


👉 Tax free: Steuer zurückholen

👉 Zollbestimmungen (Deutschland) Tax free einkaufen


Hoffe, das hilft Dir weiter – super, dass Du so gründlich nachgefragt hast!

Ist es für Dich in Ordnung, dass ich auf Deutsch antworte?


Beste Grüße & viel Erfolg 🌷

PreCognition


PS: Leider kann ich aufgrund meiner begrenzten Ressourcen nicht auf jede Frage eingehen, das soll aber keinesfalls die Beiträge anderer Fragesteller abwerten.

5 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

23. Nov. 2025 08:18 als Antwort auf Bilocan

Hallo Bilocan,


danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, alles genau zu prüfen und so klar zu formulieren – das erleichtert die Sache enorm.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, möchtest Du die Mehrwertsteuer für Dein in Deutschland gekauftes iPhone zurückbekommen. Dafür reicht es in der Regel, die Originalrechnung beim Zoll abstempeln zu lassen und diese zusammen mit Deinem Ausweis per E-Mail an vat.refunds@apple.com zu schicken.


Apple kann dann die Rückerstattung prüfen und die Steuer direkt zurückzahlen. Wichtig ist nur, dass Du als Ausführer außerhalb der EU nachweist, dass die Ware ausgeführt wird; manchmal verlangt der Zoll zusätzlich eine Ausfuhrbescheinigung. So bist Du auf der sicheren Seite, ohne dass ein dritter Dienstleister eingeschaltet werden muss.


👉 Tax free: Steuer zurückholen

👉 Zollbestimmungen (Deutschland) Tax free einkaufen


Hoffe, das hilft Dir weiter – super, dass Du so gründlich nachgefragt hast!

Ist es für Dich in Ordnung, dass ich auf Deutsch antworte?


Beste Grüße & viel Erfolg 🌷

PreCognition


PS: Leider kann ich aufgrund meiner begrenzten Ressourcen nicht auf jede Frage eingehen, das soll aber keinesfalls die Beiträge anderer Fragesteller abwerten.

23. Nov. 2025 12:15 als Antwort auf Bilocan

Hallo Hallo Bilocan,


danke, dass Du Dich noch einmal meldest.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du die Infos durchgesehen und bist zu dem Punkt gekommen, dass Deine Apple-Rechnung mit vollständigen Käufer- und Verkäuferdaten für den Zoll ausreichen dürfte.


Ich möchte deiner Annahme folgen, denn viele Zollstellen akzeptieren eine solche Rechnung als Ausfuhrnachweis und stempeln sie entsprechend ab. Mit dem Stempel, Deinem Ausweis und der Rechnung bist Du für die Rückerstattung bei Apple in der Regel somit gut ausgestattet.


Für den Fall der Fälle: Falls eine Zollstelle doch auf ein zusätzliches Formular besteht, liegt das meist an internen Abläufen – nicht an Dir oder Deinen Unterlagen.


Ich hoffe, das hilft Dir! Sag gern Bescheid, wenn noch etwas offen ist.


Liebe Grüße 🌷

PreCognition

23. Nov. 2025 08:49 als Antwort auf PreCognition

Hello PreCognition,


Thank you for your kind response. You understood me perfectly; I will go to the customs office with my passport, ID, and invoice.


Based on the information I reviewed from the links you provided, I’ve come to the conclusion that an invoice containing both the seller’s and the buyer’s names and addresses can be used instead of the “Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)". Therefore, I believe the invoice Apple issued to me should be sufficient.


Thank you very much for your support.

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