Ersteinsatz iPhone

Hallo liebe community, ich habe eine Frage ich habe mir am 3. Juli ein neues iPhone bestellt über den Kaufland Marktplatz. Dies wurde als neu angepriesen. Ich habe es über diesen Marktplatz beim Händler gekauft. Das iPhone kam auch relativ schnell an. Nach kurzer Zeit ist mir aufgefallen, dass die Garantie nur bis zum April 2026 geht und nicht bis zum Juli 2026 zwei ist mir aufgefallen, dass der erste Einsatz schon im April 2025 war. Das Handy war aber noch verschweißt mit den grünen Pfeilen und die Folie auf dem Display war noch drauf allgemein sah das Handy von außen ziemlich neu aus. Darauf hatte ich eine längere Diskussion mit der Firma über den Kaufland Marktplatz. Gestern habe ich da noch mal im Gespräch mit dem Händler geführt. Der mir versichert hat, dass das Gerät nicht geöffnet wurde oder oder schon mal benutzt war. Er hat auch gesagt, dass er die fehlenden drei Monate Garantie bei Apple hat und ich das Handy dann zu ihm schicken müsste und er und erst dann zu Apple schickt und die das dann reparieren, falls in diesen drei Monaten ein Garantiefall auftritt. Obwohl der Händler nicht sehr seriös klang, habe ich das erst mal geglaubt, aber als ich dann die anderen Rezensionen auf Google zu seinem Unternehmen fand und ich die anderen Erfahrungen gelesen habe, wurde ich doch stutzig und wollte gerne wissen, ob es zwingend notwendig ist das Handy anzumachen um es erstmals zu aktivieren, der Händler meinte so etwas wie „Das Handy wird bei seinem Kauf automatisch aktiviert und dieses Datum überträgt sich dann auf meine erst Aktivierung das wäre so im Apple System“dann wäre es ja kein Neugerät mehr obwohl es noch original verschweißt war ich würde mich über eine Antwort freuen.

iPhone 16

Gepostet am 08. Aug. 2025 11:26

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Gepostet am 11. Aug. 2025 07:10

Doch, genau darum ging es am Ende:


„Nach kurzer Zeit ist mir aufgefallen, dass die Garantie nur bis zum April 2026 geht und nicht bis zum Juli 2026…“


das war auch der Inhalt der Erklärung, die dein „Fähnchenhändler“ dir abgegeben hat.


Oder was für einen Sinn sollte es sonst haben, diese Frage zu stellen ?


Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:


Die Aktivierung eines iPhones ohne physischen Zugriff ist nicht möglich. Wohl aber eine Registrierung als an einen Endverbraucher verkauftes Gerät und damit den Start des Garantiezeitraums.


Streng genommen handelt es sich damit auch nicht um ein Neugerät. Da dir ferner die Rechnung vom Erstkauf nicht vorliegt, kannst du auch bestimmte Dienste von Apple nicht in Anspruch nehmen.


Jetzt lass‘ es gut sein. Gib das Gerät zurück (ich würde das machen) oder finde dich damit ab, dass du einem zwielichtigen Graumarkthändler auf den Leim gegangen bist und behalte es.


P.S.: natürlich hat auch Christine Recht. Es ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass das Gerät einen weiteren Vorbesitzer hatte. Das macht die Sache aber nicht besser.

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11. Aug. 2025 07:10 als Antwort auf Jan876

Doch, genau darum ging es am Ende:


„Nach kurzer Zeit ist mir aufgefallen, dass die Garantie nur bis zum April 2026 geht und nicht bis zum Juli 2026…“


das war auch der Inhalt der Erklärung, die dein „Fähnchenhändler“ dir abgegeben hat.


Oder was für einen Sinn sollte es sonst haben, diese Frage zu stellen ?


Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:


Die Aktivierung eines iPhones ohne physischen Zugriff ist nicht möglich. Wohl aber eine Registrierung als an einen Endverbraucher verkauftes Gerät und damit den Start des Garantiezeitraums.


Streng genommen handelt es sich damit auch nicht um ein Neugerät. Da dir ferner die Rechnung vom Erstkauf nicht vorliegt, kannst du auch bestimmte Dienste von Apple nicht in Anspruch nehmen.


Jetzt lass‘ es gut sein. Gib das Gerät zurück (ich würde das machen) oder finde dich damit ab, dass du einem zwielichtigen Graumarkthändler auf den Leim gegangen bist und behalte es.


P.S.: natürlich hat auch Christine Recht. Es ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass das Gerät einen weiteren Vorbesitzer hatte. Das macht die Sache aber nicht besser.

09. Aug. 2025 08:11 als Antwort auf christine33

christine33 schrieb:

Standardmäßig funktioniert das nicht. Die Abläufe bei Apple sind da nicht für Einzelfälle zu ändern.…


Dass es dennoch möglich ist, zeigen meine eigenen Erfahrungen: Mithilfe des offiziellen Apple-Support-Artikels konnte der Garantiebeginn nach Eingabe des Kaufdatums bei Vorlage eines gültigen Kassenbons erfolgreich korrigiert werden.


Bestätigt und nachzulesen im folgenden Thread:


> Kauf von AirPods Max - Apple Community


Liebe Grüße 🌺

08. Aug. 2025 20:10 als Antwort auf Jan876

Hallo Jan,


wenn das Garantiedatum nicht stimmt, ermöglicht Apple laut offizieller Supportseite, das Kaufdatum basierend auf einem gültigen Kaufbeleg zu aktualisieren (z. B. mit Seriennummer, Verkaufsdatum, Händlerinformationen).


Kaufdatum mit deinem Kaufbeleg aktualisieren


Informationen zur Garantieabdeckung deines Apple-Geräts - Apple Support (DE)


Ich hoffe, das hilft Dir weiter! Melde Dich gern, wenn Du noch Fragen hast.


Beste Grüße & viel Erfolg! 🍀

08. Aug. 2025 20:54 als Antwort auf Jan876

Guten Morgen, Jan,


ergänzend zu meiner vorherigen Antwort und als Hinweis zur Lösung, wie Du den Beginn der Garantie aktualisieren kannst:


Es kommt häufig vor, dass bei nicht autorisierten Händlern – oder allgemein bei Resellern – die Seriennummer schon vor dem eigentlichen Kauf im System registriert wurde. Das kann z. B. bei längerer Lagerung, einer Voraktivierung oder einem internen Bestands-Scan passieren. In solchen Fällen zeigt das System dann ein früheres Startdatum an.


Damit beantworte ich auch Deine Frage „… ich möchte wissen, ob der Händler die Wahrheit sagt und ob das jemand schon mal gehört hat …“: Ja, dieses Vorgehen ist bekannt und schon mehrfach vorgekommen.


Informationen zur Garantieabdeckung deines Apple-Geräts - Apple Support (DE)


Liebe Grüße 🌷

09. Aug. 2025 04:59 als Antwort auf Jan876

Hallo Jan,


das kannst Du doch selber, sofern Du einen gültigen Kassenbon hast. Nutze hierzu den Link den ich Dir herausgesucht habe:


Kaufdatum mit deinem Kaufbeleg aktualisieren


Ansonsten kann es vereinzelt vorkommen, dass Support-Mitarbeitende zunächst ablehnen oder verweigern – aber oft hilft eine Eskalation an einen Vorgesetzten oder eine spezielle Abteilung („Agreement Admin“).


Beste Grüße 🌺

08. Aug. 2025 13:27 als Antwort auf Jan876

Wenn es in diesem „Zustand“ verkauft wurde, müsste deine Frage lauten: „Ist es möglich, ein gebrauchtes iPhone so zu verpacken, dass es wie ein neues aussieht.“


Die Antwort lautet: ja. Den Beweis hast du vor dir. 34 Zyklen sind nicht „neu“. Das entspricht ca. 70-80 Tagen normaler Nutzung.


Gib es zurück (wenn du kannst) und kaufe künftig bei seriösen Händlern.

10. Aug. 2025 22:14 als Antwort auf christine33

christine33 schrieb:

1. Was genau ist denn jetzt deine Frage:
die Verlängerung der Garantie auf volle 12 Monate? Dafür ist de rHändle zuständig. Dieser hat dir entsprechende Zusagen mündlich gegeben. Wenn du diese nicht schriftlich bekommst, dann wird diese Zusage im Streitfall nicht zu beweisen sein.

Das wird schwierig, weil der Adressat von Forderungen aus der Garantie Apple ist und nicht der Händler. Die Zusage ist nichts wert, weil sie der Händler zu Lasten Dritter abgibt.


Bei der Gewährleistung sieht das anders aus. Hier haftet der Händler.

2. die Anzeige bei der Batterie: diese kann auf keinen Fall geändert werden, weder das Datum des Ersteinsatzes noch das der Herstellung, logischerweise.

So ist es.


Bei Käufen aus dem Sekundär-/Graumarkt muss man mit so etwas rechnen. Du gibst hier ja oft genug Empfehlungen ab, nur aus offiziellen Quellen zu kaufen.

08. Aug. 2025 12:38 als Antwort auf Jan876

Ausschlaggebend ist das erste Kaufdatum von Apple oder einem autorisierten Reseller.


Bei sonstigen „Zwischenhändlern“ ist das deren Ankauf aus offiziellen Quellen. Soll heissen: die Garantie tickt, sobald der Händler das Gerät erwirbt.


Auf „Kaufland Marktplatz“ tummelt sich allerhand zweifelhaftes Volk. Die Unterscheidung zwischen privaten, gewerblichen und betrügerischen Verkäufern ist diffus.


Wer dort kauft, kauft oft zweimal…

08. Aug. 2025 15:12 als Antwort auf Jan876

Jan876 schrieb:

Das IPhone hatte null Ladezyklen.

Warum dann dieser Screenshot ?

Meine Frage ist einfach nur ob man ein IPhone aktivieren kann ohne es zu öffnen.

Das geht aus keinem deiner Posts eindeutig hervor. Und: Wie soll das gehen ?

ICh habe das iPhone erst seit einem Monat. Als ich das IPhone gekauft habe war die erst Aktivierung April 25 meine erste Benutzung Juli 25

Dann fehlen dir halt drei Monate Garantie. Die Gewährleistung beträgt dennoch zwei Jahre ab Kauf, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer gehandelt hat.



08. Aug. 2025 16:19 als Antwort auf Jan876

Meine Güte, willst oder kannst du es nicht begreifen … der Garantiezeitraum beginnt mit dem bei Apple oder einem autorisierten Reseller dokumentierten Erstkauf.


Dein Verkäufer hat das Gerät so erworben: Garantie beginnt. Du kaufst es drei Monate später und hast drei Monate weniger Garantie.


Das war bei allen Apple Geräten, die ich gekauft habe, so.


Kauf‘ doch das nächste Mal einfach bei einem seriösen Händler oder bei Apple. Das erspart dir Kopfschmerzen und uns solche „Diskussionen“.

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