Guten Abend, RichardB.
deinem hilfreichen Beitrag, den ich entsprechend kennzeichne, möchte ich noch eine offizielle Quelle hinzufügen:
@Helfende_Hand: Ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Regelung ist das sogenannte „Unbundling“ (Entbündelung) – also die Möglichkeit, Ladegeräte getrennt vom Gerät anzubieten.
Der EU-Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Verbraucher die Wahl haben sollen, ob sie ein Gerät mit oder ohne Ladegerät erwerben möchten. Außerdem muss auf der Verpackung klar erkennbar sein, ob ein Ladegerät enthalten ist.
👉 EU-Parlament: Briefing zur einheitlichen Ladegeräte-Regelung (PDF, 2021)
„Consumers will have the option to buy devices with or without a charger (unbundling) and will be informed by a pictogram whether a charger is included with a device.“
Für Laptops gilt diese Verpflichtung erst ab dem 28. April 2026.
👉 One common charging solution for all - European Commission
Liebe Grüße 🌷